1999
Novelle des Sozialhilfegesetzes – OÖ Frauenhäuser sind im SH Gesetz verankert (als erstes Bundesland in Österreich) – das bedeutet erstmalige Finanzierung des gesamten laufenden Betriebes durch das Land OÖ. Verhandlungen über einen Finanzierungsvertrag und dessen Details wie Leistungsangebot, Personaleinheiten etc. nehmen konkretere Formen an.
1992 bis 1996
Ständige Probleme, den laufenden Betrieb zu finanzieren. Die Angebote wurden erweitert, vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, hohe Belagszahlen.
1989 bis 1992
Mit Jänner 1989 konnte über AMS Förderung die erste Mitarbeiterin angestellt werden. Die Bürozeiten wurden erweitert und die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut. Durch die konstante Anwesenheit einer Mitarbeiterin wurde die Betreuung und Beratung betroffener Frauen intensiviert. Die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin 1990 wurde notwendig und die zweite Wohnung konnte angemietet werden. Anhand der steigenden Zahlen der betroffenen …
1984 bis 1988
Gründung des Vereines „Notruf für vergewaltigte, misshandelte und bedrohte Frauen“. Öffentliche Bekanntmachung eines Notrufdienstes für Frauen, Beratungsstunden, rechtliche Information und Begleitung bei amtlichen Wegen. Eine kleine Wohnung konnte angemietet werden und wurde durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsfrauen finanziert. Das Engagement für betroffene Frauen war nach wie vor ehrenamtlich. Die Vereinsgründung ermöglichte, minimale Förderungen der Sachkosten …
1977 bis 1984
In diesem Zeitraum traf sich, vorerst in privatem Rahmen, regelmäßig eine Gruppe von Frauen, um persönliche Erfahrungen und Probleme auszutauschen. Bald entstand der Wunsch, dieser Gruppe einen breiteren und öffentlichen Rahmen zu geben – ein Frauencafe wurde ins Leben gerufen. Dies war die eigentliche Geburtsstunde des heutigen Frauenhauses, denn es dauerte nicht lange, und immer …