Am 1. August 2014 ist das „Übereinkommen des Europarats zur Verhütung und Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und häuslicher Gewalt“, die so genannte Istanbulkonvention, in Kraft getreten.
Die Konvention gilt ab Inkrafttreten als das derzeit wichtigste Rechtsinstrument gegen Gewalt an Frauen in Europa: Sie schafft verbindliche Rechtsnormen gegen Gewalt an Frauen und häusliche Gewalt.
Die Istanbulkonvention hat zum Ziel, Gewalt an Frauen zu beenden. Dafür sieht sie umfassende Maßnahmen in den Bereichen Prävention, Betreuung und Hilfe, Rechtsschutz sowie zivil- und strafrechtliche Verfahren vor. Sie orientiert sich an den Schlagwörtern „Verhütung“, „Schutz“, „Strafverfolgung“ und „Ineinandergreifende politische Maßnahmen“.