Betretungsverbot

Wenn die Polizei auf Grund bestimmter Tatsachen annehmen muss, dass die Gesundheit, die Freiheit oder gar das Leben des Opfers gefährdet ist, kann sie den/die Gewalttäter/in sofort aus der Wohnung/dem Haus sowie von der unmittelbaren Umgebung der Wohnstätte wegweisen und ihm/ihr verbieten diesen Wohnbereich zu betreten. Die Polizei nimmt dem/r weggewiesenen Gewalttäter/in in einem solchen Fall sofort die Schlüssel zur Wohnung ab.

Das Betretungsverbot gilt vorerst zwei Wochen und kann bei Gericht durch eine einstweilige Verfügung auf die Dauer bis zu einem Jahr verlängert werden. Besitz- und Mietverhältnisse spielen keine Rolle.

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