2022: 30 Jahre Frauenhaus
Juli 2022 Quelle: meinbezirk.at
Juli 2022 Quelle: meinbezirk.at
November 2022 Quelle: meinbezirk.at
Dezember 2022 Quelle: wunschzettel.aoef.at
Dezember 2022 Quelle: Tips Steyr
(Paragraph 201 Strafgesetzbuch)Wer eine Frau mit schwerer Gewalt oder durch eine Drohung zum Beischlaf oder einer gleichzusetzenden Handlung (Oral-, Analverkehr) zwingt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu zehn Jahren zu bestrafen. Als schwere Gewalt gilt auch Betäubung.
(Paragraph 107b Strafgesetzbuch)Wer gegen eine andere Person eine längere Zeit hindurch fortgesetzt Gewalt ausübt, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen.Wenn die Gewalt gegen unmündige oder wehrlose Personen verübt wird und in anderen schweren Fällen beträgt die Freiheitsstrafe sechs Monatebis fünf Jahre; bei schweren Dauerfolgen ein bis zehn Jahre.
(Paragraph 107a Strafgesetzbuch)Wer eine Person beharrlich verfolgt (nachgehen, auflauern, ständig anrufen, SMS oder E-Mail schicken, etc.), ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.
(Paragraph 107 Strafgesetzbuch)Wer eine Person gefährlich bedroht, um sie in Furcht und Unruhe zu vesetzen, ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen. Die Drohung braucht nicht ausdrücklich mit Worten, sie kann auch durch Handlungen erfolgen (z.B. Schreckschüsse). Bei einer schweren gefährlichen Drohung erhöht sich die Strafe auf maximal drei Jahre.
(Paragraph 105 Strafgesetzbuch)Wer jemanden mit Gewalt oder durch eine gefährliche Drohung zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung zwingt, ist mit einer Freiheitsstrafebis zu einem Jahr zu bestrafen. Handelt es sich um schwere Nötigung, erhöht sich die Strafe auf maximal fünf Jahre.
(Paragraph 99 Strafgesetzbuch)Das Gefangenhalten einer Person oder die Entziehung der persönlichen Freiheit auf andere Weise ist mit einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren zu bestrafen. Dazu gehört z. B. jemanden einsperren oder am Verlassen des Raumes, Autos etc. zu hindern. Bei besonderen Qualen erhöht sich die Strafe auf bis zu zehn Jahre.