2023

Körperverletzung

(Paragraph 83 Strafgesetzbuch)Körperverletzungen sind z. B. Platzwunden, äußerlich sichtbare Prellungen, Nasenbeinbruch, Verlust oder Lockerung eines Zahnes, Blutergüsse, Prellungen innerer Organe, Hautabschürfungen, Schnitte, Verstauchungen, Verrenkungen etc. Sie sind mit einer Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr zu bestrafen.

2001

Der Vertrag der OÖ Frauenhäuser mit der Landesregierung ist geschlossen. Genau definierte Leistungen des Vereines werden vom Land bezahlt.

1999

Novelle des Sozialhilfegesetzes – OÖ Frauenhäuser sind im SH Gesetz verankert (als erstes Bundesland in Österreich) – das bedeutet erstmalige Finanzierung des gesamten laufenden Betriebes durch das Land OÖ. Verhandlungen über einen Finanzierungsvertrag und dessen Details wie Leistungsangebot, Personaleinheiten etc. nehmen konkretere Formen an.

1992 bis 1996

Ständige Probleme, den laufenden Betrieb zu finanzieren. Die Angebote wurden erweitert, vermehrte Öffentlichkeitsarbeit, hohe Belagszahlen.

1989 bis 1992

Mit Jänner 1989 konnte über AMS Förderung die erste Mitarbeiterin angestellt werden. Die Bürozeiten wurden erweitert und die Öffentlichkeitsarbeit ausgebaut. Durch die konstante Anwesenheit einer Mitarbeiterin wurde die Betreuung und Beratung betroffener Frauen intensiviert. Die Anstellung einer weiteren Mitarbeiterin 1990 wurde notwendig und die zweite Wohnung konnte angemietet werden. Anhand der steigenden Zahlen der betroffenen …

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1984 bis 1988

Gründung des Vereines „Notruf für vergewaltigte, misshandelte und bedrohte Frauen“. Öffentliche Bekanntmachung eines Notrufdienstes für Frauen, Beratungsstunden, rechtliche Information und Begleitung bei amtlichen Wegen. Eine kleine Wohnung konnte angemietet werden und wurde durch die Mitgliedsbeiträge der Vereinsfrauen finanziert. Das Engagement für betroffene Frauen war nach wie vor ehrenamtlich. Die Vereinsgründung ermöglichte, minimale Förderungen der Sachkosten …

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Das Frauenhaus Steyr bietet

bietet Schutz, Zuflucht und Wohnmöglichkeit für misshandelte und von Gewalt bedrohte Frauen und deren Kinder. Unter der Nummer 07252/87700 ist rund um die Uhr eine Mitarbeiterin des Frauenhauses erreichbar. Eine Aufnahme ins Haus ist jederzeit möglich. Voraussetzung ist ein legaler Aufenthalt in Österreich.

1977 bis 1984

In diesem Zeitraum traf sich, vorerst in privatem Rahmen, regelmäßig eine Gruppe von Frauen, um persönliche Erfahrungen und Probleme auszutauschen. Bald entstand der Wunsch, dieser Gruppe einen breiteren und öffentlichen Rahmen zu geben – ein Frauencafe wurde ins Leben gerufen. Dies war die eigentliche Geburtsstunde des heutigen Frauenhauses, denn es dauerte nicht lange, und immer …

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