1999

Novelle des Sozialhilfegesetzes – OÖ Frauenhäuser sind im SH Gesetz verankert (als erstes Bundesland in Österreich) – das bedeutet erstmalige Finanzierung des gesamten laufenden Betriebes durch das Land OÖ. Verhandlungen über einen Finanzierungsvertrag und dessen Details wie Leistungsangebot, Personaleinheiten etc. nehmen konkretere Formen an.

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