Delikte

Das österreichische Strafgesetzbuch stellt eine Reihe von Gewalthandlungen unter Strafe.
Alle Gewaltdelikte sind sogenannte Offizialdelikte. Das bedeutet, sie werden vom Staat angeklagt und verfolgt, sobald sie den Behörden (Polizei oder Gericht) bekannt werden. Die Zustimmung des Opfers ist nicht erforderlich.

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