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Das Frauenhaus Steyr bietet Schutz, Zuflucht und Wohnmöglichkeit für misshandelte und von Gewalt bedrohte Frauen und deren Kinder. Unter der Nummer 07252 / 877 00 ist rund um die Uhr eine Mitarbeiterin des Frauenhauses erreichbar.

Eine Aufnahme ins Haus ist jederzeit möglich.
Voraussetzung ist ein legaler Aufenthalt in Österreich.


Akute Krisensituation

  • Rufen Sie im Frauenhaus an!
  • Rund um die Uhr ist eine Mitarbeiterin erreichbar (außerhalb der Bürozeiten läuft ein Band mit Handynummer).
  • Dort kümmert sich eine kompetente Mitarbeiterin um Sie und falls nötig, kann sie Sie sofort im Frauenhaus aufnehmen. Wenn Sie kommen können, treffen Sie die Mitarbeiterin direkt im Frauenhaus. Wenn Sie akut nicht wegkönnen, können Sie über unsere Nummer Hilfe holen, oder Sie kontaktieren die Polizei.
  • Ihre Kinder können Sie mitnehmen. Wichtig ist es, sich aus der Gefahrenzone zu bringen.
  • Dokumente und persönliche Gegenstände für Sie und Ihre Kinder
  • Kleidung für Sie und Ihre Kinder
  • Schulsachen und Lieblingsspielzeug Ihrer Kinder
  • Medikamente und Befunde

Im Notfall gibt es Artikel des alltäglichen Bedarfs im Frauenhaus. Ihre persönlichen Dinge können wir im Nachhinein gemeinsam mit Ihnen organisieren. Sämtliche Vermögensangelegenheiten werden im Trennungsverfahren geregelt.

  • Machen Sie dem Täter/der Täterin nur EINMAL klar, dass Sie keinen weiteren Kontakt mehr zu ihm/ihr wollen. Ignorieren Sie dann die Person konsequent.
  • Dokumentieren Sie jede Kontaktaufnahme und sichern Sie Beweise (Briefe, SMS, etc.). Diese sind wichtig bei rechtlichen Schritten.
  • Informieren Sie Ihr privates und berufliches Umfeld, dass Sie „gestalkt“ werden. Das stärkt Sie und schwächt den Täter.
  • Nehmen Sie keine Geschenke des Täters/der Täterin oder mit unbekanntem Absender entgegen.
  • Bei Telefonterror informieren Sie sich über die technischen Schutzmöglichkeiten ihres Telefonbetreibers.
  • Werden Sie mit dem Auto verfolgt, fahren Sie direkt zur nächsten Polizeidienststelle.
  • In konkreten Bedrohungssituationen wählen Sie unbedingt den Polizeinotruf 133.
  • Stellen Sie einen Antrag auf eine „Einstweilige Verfügung“ beim Bezirksgericht, um dem Täter/der Täterin Kontaktaufnahme, Verfolgung und den Aufenthalt an bestimmten Orten verbieten zu können.
  • Nutzen Sie die Möglichkeit einer kostenlosen und anonymen Beratung im Frauenhaus

Sie möchten die Frauen und Kinder unterstützen. Hier gehts zur

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